Vorteile von digiCULT

Der digiCULT- Verbund dient der Förderung der kulturellen und wissenschaftlichen Belange seiner Mitglieder. Er unterstützt insbesondere die kooperative digitale Bestandserschließung, -dokumentation, -publikation und Sicherung des kulturellen Erbes. Er schafft Datenvernetzungen und macht die Bestände im Internet zugänglich. Er fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit Einrichtungen des kulturellen Erbes.

Die zentralen Entwicklungen und Dienstleistungen für die Digitalisierung kommen allen Mitgliedern zugute. Durch die zentrale Bündelung der Aufgaben und Strukturen im genossenschaftlichen Verbund wird ein optimales Kosten-Nutzen Verhältnis erreicht. Näheres siehe § 2 der Satzung.

Wer kann mitmachen?

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, insbesondere Museen und Kultur- und Forschungseinrichtungen, dazu natürliche Personen auch als persönliche Mitglieder (Näheres siehe § 3 der Satzung)

Wie wird die Arbeit im Verbund finanziert?

Die Kosten für die Leistungen (siehe Leistungskatalog) sollen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Neben den Länderzuschüssen aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Saarland, Thüringen und dem Landschaftsverband Rheinland werden Jahresentgelte von den Mitgliedern erhoben. Das Gebührenkonzept berücksichtigt die Größe und Wirtschaftskraft der Mitglieder.

Was kostet der Beitritt?

Es müssen Geschäftsanteile erworben werden. Ein Geschäftsanteil beträgt 200.- €.

Mindestanteile: hauptamtliche Museen und Sammlungseinrichtungen des kulturellen Erbes: zwei Anteile, ehrenamtlich geführte Einrichtungen: ein Anteil; persönliche Mit glieder: ein Anteil. Diese Beträge sind einmalig zu zahlen und werden bei Austritt aus der eG zurückerstattet. Näheres siehe § 37 der Satzung. (Mit großen Museen/Verbünden ist ein höherer Beitrag abzusprechen, um die für einen sicheren Geschäftsbetrieb notwendige Eigenkapitalquote/Rücklage zu erreichen)

Für laufende Dienstleistungen werden Jahresentgelte erhoben (siehe Gebührenordnung).

Persönliche und sogenannte investierende Mitglieder, die keine Leistungen beziehen, sind von solchen Gebühren befreit.

Haftungen und Risiko der Mitglieder

Jedes Mitglied haftet nur bis zur Höhe seines Geschäftsanteiles. Eine Nachschusspflicht ist in der Satzung ausgeschlossen. Jedes Mitglied hat das Recht, zum Schluss eines Geschäftsjahres im Rahmen der Kündigungsfrist (2 Jahre) zu kündigen. Die Geschäftsanteile werden dann zurückgezahlt.

Welche Leistungen bietet die Genossenschaft für die Mitglieder?

Beratung und Softwareentwicklung für digitale Inventarisierung, Dokumentation und Publikation. Aufbau einer Serverinfrastruktur. Zentrale Datensicherung. Datenpublikation in großen Wissenschafts-/Kulturportalen. Vokabular- und Standardentwicklungen mit Fachgruppen im In- und Ausland. Schulung und Fortbildung. Näheres siehe Leistungskatalog

Datenbank-Sonderentwicklungen werden mit den jeweiligen Mitgliedern abgestimmt.

Leistungskatalog